Verkehrsbeschränkungen

verkehrsschilder

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.


St. Michael

  •  Vom 16. November bis zum 1. Dezember 2023 wird die Maderneidstraße ab der Kreuzung mit dem Reinspergweg bis zum Haus Nr. 13 täglich von 0 bis 24 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.

"Krampuslauf" in St. Michael

Am Samstag, 2. Dezember 2023, gilt im Zentrum von St. Michael folgende Regelung für den Fahrzeugverkehr:

  • Fahrverbot von 16 bis 19 Uhr im Maria-Rast-Weg (ab dem Parkplatz "Gieseck" bis zur Kreuzung mit der Bahnhofstraße), in der Bahnhofstraße (von der Kreuzung Schönegg bis zum Rathausplatz), Albertus-Magnus-Platz, auf dem Rathausplatz, in der Johann-Georg-Plazer-Straße (vom Rathausplatz bis zur Kreuzung mit der Hans-Weber-Tyrol-Straße); die Anrainer der Fußgängerzone Josef-Innerhofer-Straße können, solange dies aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich ist, in selbige durch die Südzufahrt einfahren; den Anrainern des Zentrums von St. Michael wird die Zufahrt so lange gestattet, wie dies aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich ist; die Durchführung von Ladetätigkeiten ist untersagt;
  • Albertus-Magnus-Parkplatz: Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen auf der linken Seite des Platzes bis zur Einfahrt der Musikschule und auf der rechten Seite des Platzes bis zum Geschäft "Bioparadies" (bereits ab 16 bis 24 Uhr);
  • die Haltestellen des Citybus auf dem Albertus-Magnus-Platz und bei der St.-Josef-Kirche werden aufgehoben;
  • Parkplatz "Gieseck" im Maria-Rast-Weg: Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen (bereits ab 12 bis 24 Uhr), ausgenommen die Fahrzeuge der Veranstaltung;
  • den Lenkern von den an der Veranstaltung beteiligten Fahrzeugen wird gestattet, die Zufahrtstraße zum Lanseranger im Schritttempo zu befahren und im Lanseranger zu parken.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr von St. Michael werden dazu ermächtigt, die Ortspolizei bei Aushilfsdiensten der Verkehrsregelung bei Bedarf zu unterstützen und diese anlässlich der Veranstaltung durchzuführen.

Nikolausumzug in St. Michael

Am 6. Dezember 2023 gilt in St. Michael folgende Regelung:

  • von 15 bis 17.30 Uhr wird die Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit der Umfahrungsstraße S.S42 (beim Supermarkt "Poli") bis zu Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz, der Maria-Rast-Weg von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zu Einfahrt vom Parkplatz "Eviva Sport", der Albertus-Magnus-Platz, die Josef-Innerhofer-Straße und der Rathausplatz für den Fahrzeugverkehr kurzfristig gesperrt;
  • von 12 bis 17.30 Uhr gilt auf den ersten vier Parkplätzen des Parkplatzes in der Bahnhofstraße (gegenüber des Geschäfts "Elektro Eppan") links nach dem Invalidenparkplatz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung;
  • von 15 bis 17 Uhr gilt auf dem Albertus-Magnus-Parkplatz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen auf der rechten Seite des Platzes, ab dem Geschäft "Spielwelt" bis zum Geschäft "Bioparadies".

Verlängerung des Wochenmarktes

  • Vom 7. November bis zum 19. Dezember gilt jeden Dienstag von 6 bis 14 Uhr für den folgenden Teil des Hans-Weber-Tyrol-Parkplatzes ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung:
    • für die gesamte erste doppelte Parkreihe auf der Südseite des Parkplatzes;
    • für die halbe Parkreihe (vom Geschäft "Blumenecke" bis zum Invalidenparkplatz) an der Ostseite des Parkplatzes.

Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)

  • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
  • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
  • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
  • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.

Neuregelungen

  • Goldgasse:
    • Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Bahnhofstraße (Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.

St. Pauls

Girlan

Frangart

  • Ab sofort bis zum 15. Dezember gilt von 0 bis 24 Uhr auf drei Autoabstellplätzen in der Sepp-Kerschbaumer-Straße beim Haus Nr. 10 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen für Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 30. Oktober bis zum 22. Dezember 2023 gilt von 0 bis 24 Uhr auf circa sieben Autoabstellplätzen in der Pillhofstraße beim Haus Nr. 33 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.

Montiggl

Unterrain

Missian

Perdonig

Gaid

Berg

Gand

  • Vom 6. November 2023 bis zum 29. März 2025, täglich von 0 bis 24 Uhr, gilt in Rittsteinweg beim Haus Nr. 73 eine abwechselnde Einbahnregelung.
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.

Nikolausumzug Gand

Am 5. Dezember 2023 von 18 bis 19 Uhr werden die Max-Sparer-Straße, die Andreas-Hofer-Straße, der Rittsteinweg, der Lambrechtsweg und der Steinackerweg bis unterhalb des Festplatzes jeweils kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Citybus wird nicht umgeleitet.

01.12.2023

DEU