EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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Gemeinde Eppan a.d.W.

Titel: Energetische Sanierung des Rathauses in St. Michael/Eppan auf der Bp. 88/1, K.G. Eppan
Projektcode: FESR3012
Akronym: RATEPPAN
CUP-Kodex: E11H15000050001
genehmigt mit Dekret Nr. 21459/2016 vom 17.11.2016

EFRE 2014-2020

Das Projekt betrifft die Sanierung zur energetischen Verbesserung des Rathausgebäudes in St. Michael Eppan, welches die Büros der Gemeindeverwaltung von Eppan an der Weinstraße beherbergt. Das Gebäude besteht aus einem historischen Baukörper, der unter Denkmalschutz steht, und einem neuen Trakt, welche beide in den 1980er Jahren umgebaut und restauriert worden sind, und befindet sich am wichtigsten Platz von St. Michael/Eppan. Das Ziel des Projektes ist die energetische Sanierung des Gebäudes zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung des energetischen Verbrauches in einem öffentlichen Gebäude, bei gleichzeitiger Integration von erneuerbaren Energien und einer deutlichen Reduzierung der Treibhausemissionen. Um dieses zu erreichen, sieht man vor, die bestehende Ölheizung in eine neue Pelletsheizung auszutauschen. Es werden Solar- und Photovoltaikpaneele vorgesehen, welche den Stromverbrauch der eigenen Warmwasseraufbereitung decken sollen. Das Projekt sieht weiterhin das Isolieren der gesamten Gebäudeaußenhülle vor, das bedeutet, das Dämmen der Außenwände, des Daches, sowie der untersten Decke, bzw. der Bauteile, die gegen Erdreich grenzen. Die Fenster und Türen werden ausgetauscht. Auf diese Weise soll die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden und bestehende Kältebrücken sollen eliminiert werden. Die Fenster und Türen werden allesamt ausgetauscht und es werden Verglasungen mit hoher Dämmwirkung eingesetzt werden.

Die genehmigten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 1.415.300,00 €, die förderfähigen Gesamtkosten gemäß Art. 61 der VO (EU) Nr. 1303/2013 belaufen sich auf 1.193.856,47 €.

Im Rahmen und unter Beachtung sämtlicher Vorschriften und zitierten Regelungen wird eine öffentliche Förderung gemäß genehmigtem Fördersatz von 85% im Höchstausmaß von 1.014.778,00 € zum Zwecke der Kofinanzierung des oben genannten Projektes gewährt. Die öffentliche Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • EFRE (50%) 507.389,00 €, 
  • Staatliche Mittel (35%) 355.172,30 €, 
  • Landesmittel (15%) 152.216,70 €.

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