Örtliche Höfekommission

Gemäß Artikel 39 des Datei herunterladen: PDFLandesgesetzes vom 28.11.2001, Nr. 17 (Höfegesetz 2001) besteht in jeder Gemeinde eine örtliche Höfekommission und in Gemeinden, die aus mehreren Fraktionen oder Katastralgemeinden bestehen, können mehrere örtliche Höfekommissionen errichtet werden.

Die örtlichen Höfekommissionen werden von der Landesregierung bestellt und bleiben im Sinne des Artikel 40, Absatz 2 des Höfegesetzes 2001 für fünf Jahre im Amt.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1111/2023 wurde die Ernennung der Vorsitzenden und Mitglieder der örtlichen Höfekommissionen für den Zeitraum 2024-2028 genehmigt.

In der örtlichen Höfekommission Eppan a.d.W. sind folgende Personen vertreten:

  • Vorsitzender: 
    Peter Pardatscher (Ersatz: Rosa Gamper Hafner)
  • Mitglied: 
    Johann Marini (Ersatz: Georg Mauracher)
    Martina Kager (Ersatz: Jasmin Schroffenegger)

Link: Der geschlossene Hof (provinz.bz.it)

DEU