Durchführungspläne

Durchführungspläne sind für verschiedene Arten von Gebieten (Wohnbauzonen, Gewerbezonen usw.) vorgesehen.  Hier finden Sie die Durchführungsbestimmungen zu den Durchführungsplänen der A-Zonen:

Was ist eigentlich der Durchführungsplan?

Was ist eigentlich der Durchführungsplan?Der Durchführungsplan ist nach dem Bauleitplan das wichtigste Planungsinstrument für eine hochwertige und effiziente Gestaltung und Nutzung des öffentlichen und privaten Raumes. Er wird bei Wohn-, Gewerbe- und Tourismuszonen verwendet und definiert die Baumassenverteilung und deren Zweckbestimmung, die Gebäude- und Grenzabstände innerhalb der Zone, die wichtigsten Höhenmaße, die Zufahrten und Zugänge zu den Gebäuden, die Infrastrukturen und die Grünflächen. Der Durchführungsplan kann von den geltenden Bestimmungen des Bauleitplanes abweichen, die Zweckbestimmung und die Baudichte müssen jedoch beibehalten werden.
Auf Grundlage der gerechten Aufteilung der Baumassen und der Flächen regelt der Durchführungsplan auch die anteilsmäßigen Kosten für die notwendigen Erschließungsarbeiten.

Wie auch beim Bauleitplan hat die Gemeinde bei der Ausarbeitung des Durchführungsplanes die Planungshoheit und handelt im öffentlichen Interesse.
Es ist deshalb sinnvoll, mit der Gemeinde bereits vor Einreichung eines Bauprojektes die urbanistischen Rahmenbedingungen des Durchführungsplanes oder eine eventuelle Abänderung abzuklären, um die besten Lösungen oder Alternativen zu finden und einen reibungslosen Ablauf innerhalb des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten.

Was ist eigentlich der Wiedergewinnungsplan?

Was ist eigentlich der Wiedergewinnunsgplan?Der Wiedergewinnungsplan gehört zu den Durchführungsplänen und ist ein sehr komplexes Planungsinstrument für unsere historischen, aber meist sehr sensiblen Ortskerne (früher Wiedergewinnungszone). Er definiert über die sogenannten Mindesteingriffseinheiten (MEE) die Verteilung der Baumassen und dadurch die Wiedergewinnungs-, Restaurierungs- oder Sanierungmassnahmen der einzelnen Gebäude. Gleichzeitig lässt er aber auch Abbruch- und Neubaumassnahmen oder Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb der Zone zu. Neben den wichtigsten Gebäude- und Grenzabständen, Höhenmaßen, Aussen- und Grünflächen, Zufahrten und Zugänge zu den Gebäuden enthält er auch die Angabe der Zweckbestimmung und die Anzahl der Geschosse.
Derzeit ist der Wiedergewinnungsplan von Unterrain in Ausarbeitung.

Wie auch beim Bauleitplan und dem Durchführungsplan hat die Gemeinde bei der Ausarbeitung des Wiedergewinnungsplanes die Planungshoheit und handelt im öffentlichen Interesse. Das oberste Planungsziel ist daher der Schutz und der Erhalt der historischen Ortskerne und der sensible Umgang mit den Gebäuden innerhalb der Zone. Der Wiedergewinnungsplan gilt ein langfristiges Planungsinstrument und soll, wenn möglichst, nicht abgeändert werden.
Es ist deshalb sinnvoll, mit der Gemeinde bereits vor Einreichung eines Bauprojektes die urbanistischen Rahmenbedingungen des Wiedergewinnungsplanes oder eine eventuelle Abänderung abzuklären, um die besten Lösungen oder Alternativen zu finden und einen reibungslosen Ablauf innerhalb des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten. 

Wiedergewinnungspläne in Ausarbeitung

Wiedergewinnungszone UnterrainIn den nächsten Jahren kommen auf die Gemeinde Eppan einige größere Investitionen auf dem Gebiet der Raumplanung und Raumentwicklung zu. Mit dem neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft erstellt die Gemeinde nämlich das Gemeindeentwicklungsprogramm und definiert letztendlich die Siedlungsgrenze. Dieser für uns alle so wichtige Prozess der Gemeindeentwicklung wird im neuem Jahr gestartet, sobald die letzten Details auf Landesebene geklärt sind, und wird über einen längeren Zeitraum gehen.

Gleichzeitig ist es sehr wichtig, die untergeordneten Planungsinstrumente wie die Wiedergewinnungspläne auf den neuesten Stand zu bringen, um eine sinnvolle und wertvolle Raumplanung und Ortsentwicklung für die nächsten Jahre gewährleisten zu können.

Es wird deshalb im neuen Jahr die Wiedergewinnungszone Unterrain mit der Erstellung des Wiedergewinnungsplanes des östlichen Teils ergänzt. Ebenso wird die Überarbeitung des Wiedergewinnungsplanes Girlan (Zone Ost und Zone Zentrum) aus dem Jahre 1978 beauftragt werden. Für das Jahr 2024 ist die Überarbeitung des Wiedergewinnungsplanes Girlan Zone West und St. Pauls vorgesehen.

Handbuch "Raum mit  Mehrwert planen"

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