Am Unsinnigen Donnerstag, 12. Februar und am Faschingsdienstag, 17. Februar bleiben die Gemeindeämter...
Die Dienststelle Generalsekretariat ist für die Verwaltungsorgane, die Beschluss- und Entscheidverwaltung, die Urkunden, die Beglaubigungen, die Transparente Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Repräsentationstätigkeit zuständig.
Das Generalsekretariat ist zuständig für die Verwaltungsorgane und deren Sitzungen, für den Bereich „Transparente Verwaltung“ sowie für Repräsentations- und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem übernimmt es Aufgaben wie Wechsel- und Scheckproteste, die Protokoll- und Dokumentenverwaltung sowie die Beglaubigung von Dokumenten, Ersatzerklärungen von Notariatsakten und Unterschriftsbeglaubigungen (z. B. bei Verkaufserklärungen).
Zuletzt aktualisiert: 24.11.2025, 16:29 Uhr