Das Konsortium der Gemeinden der Provinz Bozen für das Wassereinzugsgebiet der Etsch wurde am 29. Dezember 1955 mit einem Dekret des Präsidenten des Regionalausschusses gegründet (Nr. 126). Von den 116 Gemeinden Südtirols gehören 113 dem Konsortium an. Ausgenommen sind Gargazon, Kurtinig und Sexten. Das Konsortium hat die Aufgabe, gemäß Gesetz Nr. 959/1953, die von den Konzessionären für Großwasserableitungen eingezahlten Zusatzzinsen zu verwalten. Damit soll der wirtschaftliche und soziale Fortschritt der Berggebiete gefördert werden. Zudem vertritt das Konsortium die Interessen der Ufergemeinden.
Laut Artikel 5 der Satzung des Konsortiums muss der jeweilige Bürgermeister der effektive Vertreter seiner Gemeinde in der Vollversammlung des Konsortiums sein.