Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 25.01.2018 betreffend die Ernennung zum Generalsekretär und Beauftragung als Einziger Projektverantwortlicher (EPV) der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

Beschreibung

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 25.01.2018 wurde der Generalsekretär aufgrund eines öffentliches Wettbewerbs zum Generalsekretär der Gemeinde ernannt.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nimmt er zugleich die Funktion des Einzigen Projektverantwortlichen (EPV) wahr, da er die Gemeinde rechtlich und formal nach außen vertritt.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 14.11.2025, 09:49 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen