Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Die Verordnung regelt die Erhebung, Verwaltung und Kontrolle der Ortstaxe in der Gemeinde Eppan a.d.W. zur Finanzierung touristischer Leistungen.

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2024

Beschreibung

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Eppan a.d.W. die Ortstaxe verwaltet. Sie legt fest, wer die Abgabe zahlen muss, wie hoch sie ist, welche Ausnahmen gelten und wie die Betriebe die Einnahmen an die Gemeinde weiterleiten. Außerdem werden Regeln für Kontrolle, Rückerstattung und Sanktionen bei Verstößen festgelegt.

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Kontakt

Finanzdienst (Dienststelle 2.1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084460finanzdienst@eppan.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 05.09.2025, 11:49 Uhr