Am Unsinnigen Donnerstag, 12. Februar und am Faschingsdienstag, 17. Februar bleiben die Gemeindeämter...
Die Verordnung regelt, wie Familien Ermäßigungen für Kindergarten und Schulessen beantragen und erhalten können.
27.04.2023
Die Gemeinde Eppan a.d.W. gewährt Familien mit geringem Einkommen Ermäßigungen für den Kindergarten und die Schulausspeisung. Die Höhe der Ermäßigung hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familie ab und wird mit der Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet. Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres online gestellt werden, sonst gibt es die Ermäßigung erst ab einem späteren Zeitpunkt.
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2025, 10:50 Uhr