BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Es handelt sich um Maßnahmen, für die keine ausdrückliche Baugenehmigung erforderlich ist...
Dienst aktiv
Bild von anncapictures / Pixabay
Pixabay
Für alle Bürgerinnen und Bürger
Es handelt sich um Maßnahmen, für die keine ausdrückliche Baugenehmigung erforderlich ist und im Anhang C des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018 (Artikel 71 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9 - Anhang C) angeführt sind.
Das Antragsformular kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf folgende Weise eingereicht werden:
Sie erhalten keine Mitteilung/Genehmigung seitens der Gemeindeverwaltung. Sobald der Antrag gestellt wurde, können Sie mit den geplanten Arbeiten beginnen.
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 30 Tage.
Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.
Gemeindebauordnung
Nutzungsbedingungen für den Zugang zum Dienst
Zuletzt aktualisiert: 11.11.2025, 11:42 Uhr